Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 10.12.2025 | Version 5.2

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, Begriffsbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Kompakttraining GmbH & Co. KG, Banksstraße 6, 20097 Hamburg (nachfolgend „Veranstalter“), und ihren Kunden für alle vom Veranstalter angebotenen Leistungen, insbesondere: offene Präsenz-Seminare, Online-Seminare und Webinare, Inhouse-Seminare und firmeninterne Weiterbildungen, Coachings, Workshops, Impulsvorträge sowie sonstige Trainingsformate und die Bereitstellung von digitalen Inhalten und Vorlagen („Content“).
  2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  3. „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  4. Die Angebote des Veranstalters richten sich überwiegend an Mitarbeitende aus Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes (ÖD). Eine Teilnahme von Verbrauchern ist bei offenen Seminaren möglich.

§ 2 Leistungen des Veranstalters und Vertragsschluss

  1. Die Darstellung von Veranstaltungen und Leistungen auf den Websites des Veranstalters oder in sonstigen Unterlagen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
  2. Mit der Anmeldung zu einem offenen Seminar (Präsenz oder Online) oder mit der Beauftragung eines Inhouse- bzw. individuellen Trainings gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Die Anmeldung kann online, per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Anmeldung des Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder eine Rechnung übersendet. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  4. Nimmt ein Kunde Anmeldungen im Namen Dritter (z. B. für Beschäftigte) vor, versichert er, zur Abgabe der Erklärungen bevollmächtigt zu sein und alle Vertragspflichten, insbesondere die Zahlungspflicht, auch für diese Teilnehmer zu übernehmen. Die AGB werden auch für die angemeldeten Teilnehmer verbindlicher Vertragsbestandteil.
  5. Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung sowie der Buchungsbestätigung. Der Veranstalter ist berechtigt, unwesentliche inhaltliche Änderungen im Ablauf vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.

§ 3 Teilnahmegebühren, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website oder im individuellen Angebot ausgewiesenen Teilnahmegebühren / Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Teilnahmegebühr bei offenen Präsenz-Seminaren umfasst – sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben – die Teilnahme am Seminar, Seminarunterlagen, Pausengetränke, einen Mittagsimbiss sowie das Teilnahmezertifikat. Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten des Teilnehmers sind nicht enthalten.
  3. Die Teilnahmegebühr bei Online-Seminaren umfasst – sofern nicht anders angegeben – die Teilnahme an der Online-Veranstaltung, den Zugang zu den Online-Unterlagen und das Teilnahmezertifikat nach erfolgreicher Teilnahme.
  4. Bei individuellen Inhouse-Veranstaltungen richtet sich das Honorar nach dem jeweils gültigen Angebot des Veranstalters. Ggf. anfallende Reise- und Übernachtungskosten der Trainer werden gesondert im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
  5. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  6. Bei Anmeldung oder Beauftragung auf Rechnung Dritter gelten Rechnungsempfänger und Leistungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Mit der Angabe eines Rechnungsempfängers versichert der Kunde, dass dessen Einverständnis vorliegt.
  7. Nachträgliche Rechnungskorrekturen, Änderungen des Rechnungsempfängers oder sonstige Korrekturwünsche, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, kann der Veranstalter mit einer Servicepauschale in Höhe von 100,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnen.
  8. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Ist der Rechnungsbetrag am 31. Kalendertag nach Zugang der Rechnung nicht auf dem angegebenen Bankkonto des Veranstalters eingegangen, wird – sofern der Kunde kein Verbraucher ist – zusätzlich eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR erhoben. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei fortgesetztem Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, die Forderung an einen Inkassodienstleister oder Rechtsanwalt zur weiteren Beitreibung zu übergeben.

§ 4 Zielgruppen, Teilnahmevoraussetzungen und unzulässige Buchungen            

  1. Die offenen Seminare des Veranstalters richten sich inhaltlich an Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes sowie an deren Beschäftigte.
  2. Die Teilnahme setzt die in der Veranstaltungsbeschreibung genannten fachlichen und persönlichen Voraussetzungen (z. B. Führungserfahrung, Mitarbeit im Kundenservice, Projektrolle) voraus. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anmeldung wahrheitsgemäße Angaben zur Person und Funktion der angemeldeten Teilnehmer zu machen.
  3. Die Teilnahme von freien Trainern, Coaches, Personal- und Unternehmensberatern sowie Mitarbeitenden von Mitbewerbern des Veranstalters an offenen Seminaren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Verschweigen oder Verschleiern einer solchen Zugehörigkeit bzw. Tätigkeit stellt eine arglistige Täuschung dar. In diesen Fällen werden keine Seminargebühren erstattet; der Veranstalter ist berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  4. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen zurückzuweisen oder einen bereits geschlossenen Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Anmeldung gegen die Absätze 2 oder 3 verstößt. In diesen Fällen kann der Veranstalter den Teilnehmer vor Beginn oder während der Veranstaltung von der Teilnahme ausschließen. Besteht der Verstoß im Verantwortungsbereich des Teilnehmers bzw. des Kunden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
  5. Das Mitbringen von (Haus-)Tieren zu Präsenz-Veranstaltungen ist aus Hygiene- und Gesundheitsgründen nicht gestattet.

§ 5 Verhaltensregeln, Hausrecht und Ausschluss von Teilnehmenden

  1. Die Veranstaltungen des Veranstalters leben von einem respektvollen, wertschätzenden und lernergebnisorientierten Miteinander. Alle Teilnehmer sind zu einem fairen, diskriminierungsfreien und konstruktiven Umgang verpflichtet – vor Ort ebenso wie in Online-Veranstaltungen, insbesondere in Chats, Breakout-Sessions und allen sonstigen Kommunikationskanälen.
  2. Unzulässig sind insbesondere:
    1. Beleidigungen, Herabwürdigungen oder „Bashing“ anderer Teilnehmer oder Trainer,
    2. rassistische, sexistische oder sonst diskriminierende Äußerungen,
    3. aggressives oder grenzüberschreitendes Verhalten, Belästigungen jeglicher Art,
    4. parteipolitische oder weltanschauliche Missionierung,
    5. die gezielte Störung des Seminarablaufs,
    6. die unaufgeforderte Akquise für eigene Produkte oder Dienstleistungen während des Seminars,
    7. das Werben für, das Verbreiten von oder das Missionieren zugunsten von Sekten oder sektenähnlichen Organisationen. Teilnehmende, die einer Sekte angehören, insbesondere Organisationen nach L. Ron Hubbard (Scientology), können nach Maßgabe von § 5 Abs. 3 von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
  3. Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Die leitenden Trainer sind berechtigt, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Verhaltensregeln zu verwarnen und – bei wiederholten oder schweren Verstößen – nach Abstimmung mit der Geschäftsführung oder der Serviceleitung mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen. Dies gilt gleichermaßen für Präsenz- und Online-Veranstaltungen.
  4. Im Fall eines Ausschlusses aus vom Teilnehmer zu vertretenden Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder auf Ersatz sonstiger Kosten (z. B. Reise-, Übernachtungs- oder Internetkosten).

§ 6 Stornierung und Umbuchung Offene Seminare (Präsenz und Online)

  1. Stornierungen offener Seminare (Präsenz und Online-Seminare) müssen in Textform (z. B. per E-Mail) beim Veranstalter eingehen.
  2. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen/ Nicht-Einwahl wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
  3. Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn kostenlos einen Ersatzteilnehmer des eigenen Unternehmens benennen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen gemäß § 4 erfüllt. Ersatzteilnehmer müssen dem Veranstalter rechtzeitig vor Seminarstart in Textform gemeldet werden. Ein Anspruch auf Annahme des Ersatzteilnehmers besteht nicht.

§ 7 Inhouse-Veranstaltungen (Präsenz und Online)

  1. Die Termine für individuelle Inhouse-Veranstaltungen werden zwischen dem Veranstalter und dem Auftraggeber abgestimmt. Die Terminvereinbarung wird im schriftlichen, verbindlichen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung des Veranstalters fixiert.
  2. Der Auftraggeber stellt für Inhouse-Seminare geeignete Räumlichkeiten mit ausreichender Ausstattung nach den Vorgaben des Veranstalters zur Verfügung.
  3. Terminwünsche des Auftraggebers werden vom Veranstalter nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf bestimmte Termine besteht nicht.
  4. Für individuell beauftragte interne Inhouse Veranstaltungen (Inhouse-Seminare, Workshops, Coachings, Einzel-/ Intensivtrainings, Impulsvorträge, firmeninterne Inhouse-Online Seminare ö.Ä.) gilt – sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist:
    1. Eine kostenfreie Stornierung ist bis sechs Wochen vor dem vereinbarten Termin möglich.
    2. Bei späterer Stornierung bleibt der Veranstalter berechtigt, das im Angebot vereinbarte Honorar in voller Höhe als Ausfallhonorar zu berechnen; bereits entstandene Reise-, Vorbereitungs- oder Materialkosten sind dem Veranstalter zu erstatten. Gesetzliche weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Absage und Änderung von Veranstaltungen durch den Veranstalter

  1. Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei:
    1. Erkrankung der Seminarleitung,
    2. höherer Gewalt oder behördlichen Vorgaben,
    3. technischen Störungen, die kurzfristig nicht behoben werden können,
    4. einer nach Einschätzung des Veranstalters zu geringen Teilnehmerzahl.
  2. In diesen Fällen wird der bereits gezahlte Seminarbeitrag vollständig erstattet oder – nach Wahl des Kunden – auf einen Ersatztermin umgebucht. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten oder Verdienstausfall, sind ausgeschlossen, sofern dem Veranstalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 9 Besondere Regelungen für Online-Seminare

  1. Für die Teilnahme an Online-Seminaren benötigt der Teilnehmer eine geeignete technische Ausstattung (insbesondere Endgerät mit aktuellem Browser, stabile Internetverbindung, Lautsprecher bzw. Headset und Kamera) und Zugriff auf die vom Veranstalter eingesetzte Plattform. Die jeweils notwendigen Mindestanforderungen werden rechtzeitig vor Beginn mitgeteilt.
  2. Der Teilnehmer ist verantwortlich für die Funktionsfähigkeit seiner technischen Ausstattung und seiner Internetverbindung. Technische Störungen im Einflussbereich des Teilnehmers berechtigen nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr oder zur kostenfreien Stornierung.
  3. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung dafür, ob die genutzte Plattform zur Durchführung der Online Kompakttrainings, den Unternehmensrichtlinien und –vorgaben der jeweiligen Teilnehmer entspricht. Dies hat der Teilnehmer bzw. Auftraggeber in Eigenverantwortung vor der Seminaranmeldung / Beauftragung zu prüfen und sicherzustellen. Weiterhin hat der Teilnehmer bzw. Auftraggeber vorab sicherzustellen, dass entsprechende „Unternehmens-Firewalls“, Sicherheitsprotokolle, o.Ä. entsprechend konfiguriert sind, sodass eine Nutzung der Software möglich ist. Sofern die notwendigen Voraussetzungen durch den Teilnehmer nicht erfüllt werden können, berechtigt dies nicht zum Vertragsrücktritt.
  4. Der Veranstalter stellt für die Dauer des Online-Seminars Zugangsdaten zur Verfügung. Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Die Zugangsdaten sind nur für den angemeldeten Seminargast bestimmt. Es ist untersagt weiteren Zuhörern die Teilnahme an der Veranstaltung zu ermöglichen.
  5. Der Veranstalter ist berechtigt, Online-Seminare zum Zweck der Qualitätssicherung, Dokumentation und Nachbereitung ganz oder teilweise aufzuzeichnen. Hierauf wird vor Beginn hingewiesen. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
  6. Eigene Aufzeichnungen des Online-Seminars (Video, Audio, Screenshots) sowie die Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung von Aufzeichnungen des Veranstalters sind ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet. Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer sind zu beachten.

§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche vom Veranstalter bereitgestellten Inhalte, Unterlagen, Konzepte, Checklisten, Präsentationen, Skripte, Arbeitsblätter, Online-Inhalte und sonstigen Materialien („Unterlagen“) sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für im Rahmen der Veranstaltung erstellte Aufzeichnungen.
  2. Der Teilnehmer erhält an den Unterlagen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zum eigenen beruflichen Gebrauch. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte, ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.
  3. Die Nutzungsrechte entstehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Teilnahmegebühr bzw. des Honorars.

§ 11 Haftung, Gesundheitshinweis

  1. Die Seminare, Veranstaltungen und Coachings des Veranstalters dienen der beruflichen Weiterbildung und Persönlichkeitsentwicklung. Sie können medizinische oder psychotherapeutische Behandlungen nicht ersetzen. Teilnehmer, die sich in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung befinden oder befunden haben, sollten die Teilnahme mit ihren behandelnden Fachpersonen abstimmen, wenn Belastungen zu erwarten sind.
  2. Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Produkthaftungsgesetzes, bleibt unberührt.

§ 12 Datenschutz

  1. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden und Teilnehmer zur Durchführung des Vertragsverhältnisses sowie zu Zwecken der Kundenbetreuung und Qualitätssicherung.
  2. Umfang, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://www.kompakttraining.de/datenschutz/ des Veranstalters.
  3. Der Veranstalter setzt im Rahmen der Vertragsdurchführung ggf. Dienstleister als Auftragsverarbeiter ein. Mit diesen bestehen entsprechende Vereinbarungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen.

§ 13 Anti-Sektenerklärung und Scientology-Erklärung

  1. Der Veranstalter distanziert sich ausdrücklich von ideologischen, sektenähnlichen und totalitären Bewegungen und Organisationen. Die angebotenen Seminare beruhen auf anerkannten wissenschaftlichen Grundlagen der Pädagogik, Psychologie und Managementlehre.
  2. Der Veranstalter erklärt ausdrücklich, dass er keine Methoden, Technologien oder Schulungs- und Beratungsansätze von L. Ron Hubbard einsetzt und in keiner organisatorischen oder wirtschaftlichen Verbindung zur Church of Scientology oder zu deren Tarn- oder Nebenorganisationen steht.
  3. Alle Trainer, Berater und Mitarbeitende des Veranstalters haben eine entsprechende Anti-Sekten-Erklärung (Anti-Scientology-Erklärung) abgegeben. Diese ist einsehbar unter: https://www.kompakttraining.de/download/kompakttraining-anti-sektenerklaerung.pdf
  4. Sobald bekannt wird, dass ein Teilnehmer oder Kunde nachweislich für Scientology oder vergleichbare Organisationen wirbt, deren Gedankengut verbreitet oder im Rahmen der Veranstaltung missioniert, ist der Veranstalter berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren besteht in diesem Fall nicht.

§ 14 Verlinkung

  1. Der Veranstalter kann in seinen Online-Angeboten, Unterlagen und sonstigen Kommunikationsmedien auf externe Websites Dritter verweisen.
  2. Für die Inhalte externer Seiten ist stets der jeweilige Betreiber oder Anbieter verantwortlich.
  3. Externe Links werden vom Veranstalter zum Zeitpunkt der Verlinkung nach bestem Wissen und soweit zumutbar überprüft. Eine fortlaufende inhaltliche Kontrolle verlinkter Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar.
  4. Sofern dem Veranstalter Rechtsverletzungen oder rechtswidrige Inhalte auf verlinkten Seiten bekannt werden, wird der Veranstalter derartige Links unverzüglich entfernen.
  5. Hinweise auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte externer Seiten nimmt der Veranstalter dankend entgegen.

§ 15 Digitale Inhalte, Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen über digitale Inhalte (z. B. Skripte, E-Learning-Unterlagen, Aufzeichnungen) räumt der Veranstalter dem Kunden bzw. Teilnehmer die in § 10 beschriebenen Nutzungsrechte ein.
  2. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung bleiben sämtliche Rechte an den digitalen Inhalten beim Veranstalter.

§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Veranstalters in Hamburg.
  3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
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